Dr. Keil Informationstechnik erweitert Dienstleistungsangebot
Ab sofort kann Dr. Keil Informationstechnik über ihre Tochter BfS auch IT-bezogene Dienstleistungen auf Basis AÜG anbieten.
Die Bundesagentur für Arbeit hat die dazu erforderliche Erlaubnis bereits erteilt.
Nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit kann Dr. Keil Informationstechnik mit sofortiger Wirkung über ihre 100%-ige Tochter, die BfS Büro für Software-Entwicklung GmbH, München auch IT-bezogene Dienstleistungen auf Basis AÜG (Arbeitsüberlassungsgesetz) anbieten.
Die Geschäftsleitung betont in ihrem Schreiben an ihre Kunden, dass sich nichts ändern werde, Werner Schubert und Christian Zahn also weiterhin wie gewohnt die Ansprechpartner seien. Vor allem könnten die Kunden auch den gleichen qualitativ hochwertigen Service erwarten wie bisher bei der Beauftragung über Werkverträge. Die Geschäftsleitung der Dr. Keil Informationstechnik verbindet mit der Ausweitung ihre Angebots eine weitere Vertiefung der langjährigen Zusammenarbeit mit ihren Kunden.


Druckansicht